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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

11. Februar 2025

KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen

Unterföhring, den 11. Februar 2025

KPS AG beschließt Wechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen

Die Aktien der KPS AG („Gesellschaft“) (WKN A1A6V4 / ISIN DE000A1A6V48) sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.

Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu wechseln. Der Wechsel des Börsensegmentes eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, den mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand zu reduzieren. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der KPS-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.

Leonardo Musso
Alleinvorstand

Unterföhring, 11. Februar 2025