Unterföhring/München, 22. April 2020
Der Vorstand der KPS AG hat sich im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat auf einen Termin für die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG für das Geschäftsjahr 2018/19 verständigt.
Die Hauptversammlung soll nunmehr auf Grund der aktuellen COVID-19 Situation sowie unter der Berücksichtigung der Fristverlängerung nach § 1 Abs. 5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschaft-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie voraussichtlich am 4. September 2020 stattfinden.
Eine gesonderte Einladung hierzu nebst Tagesordnung und Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird rechtzeitig im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Damit verbunden ist eine entsprechende zeitliche Verschiebung der Gewinnverwendungsbeschlusses und einer möglichen Dividendenauszahlung.
22. April 2020
KPS AG
Der Vorstand