Blog zur Barrierefreiheit von Websites

Barrierefreie Websites im E-Commerce: Nicht (nur) Pflicht, sondern Kür!

Einleitung

Wie E-Commerce-Verantwortliche die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nutzen können, um ihren Umsatz zu steigern

Die gesetzliche Vorgabe des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist für bestimmte Anbieter von digitalen Diensten obligatorisch. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe von Gründen, in Barrierefreiheit zu investieren, die über diese reine Pflicht hinausgehen. KPS führt die wichtigsten davon im Folgenden aus und zeigt, welchen konkreten Nutzen Betreiber von E-Commerce-Plattformen davon haben.

Bei Barrierefreiheit denken wir an ebenerdigen Zugang zu Geschäften, Braille-Beschriftungen auf Verpackungen, an den Aufzug zum Bahnsteig, an akustische Signale an Fußgängerampeln oder an tastbare Bodenleitsysteme auf Fußwegen.

 

Genauso wie Hindernisse in der realen Welt existieren, so gibt es diese Barrieren im Digitalen. Das können Schriftgrößen oder Farbkontraste sein, die es Menschen mit visuellen Einschränkungen erschwert, Informationen zu sehen, zu kleine Schaltflächen, die für Menschen mit motorischen Einschränkungen schwer zu bedienen sind, oder aber die mangelhafte Struktur eines Online-Angebots, die die Nutzung eines Screen-Readers, der den Text des Online-Angebots in Sprache oder Brailleschrift umwandeln kann, unmöglich macht.

 

Mit den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sollen diese Barrieren in digitalen Angeboten abgebaut werden. Gerade im E-Commerce gibt es noch Luft nach oben. Laut einem aktuellen Testbericht von Aktion Mensch, Google und weiteren Partnern erfüllen 80 % der untersuchten Online-Shops noch nicht die Mindestanforderungen an Barrierefreiheit. 

5 Gründe für barrierefreie Websites

5 Gründe

Warum ist eine barrierefreie Website wichtig?

Es gibt zahlreiche Gründe, in Barrierefreiheit zu investieren. Die fünf wichtigsten stellen wir in diesem Beitrag vor.

1. BFSG - Eine gesetzliche Verpflichtung ab Juni 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.Juni 2025 in Deutschland in Kraft und setzt eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act (EAA), um. Damit soll für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft auch in der digitalen Welt gestärkt werden. Konkret bedeutet das Gesetz, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen, insbesondere Websites, mobile Apps und Online-Shops.

 

Die Verpflichtung betrifft insbesondere alle Anbieter von digitalen Diensten, die sich an Endverbraucher richten, also so genannte B2C-Angebote. Die Nichteinhaltung des BFSG kann sanktioniert werden. Im Detail orientieren sich die Anforderungen des BFSG für Barrierefreiheit an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Diese sind ein internationaler Standard, der vom World Wide Web Consortium (W3C) ausgearbeitet wurde. Die WCAG stellen konkrete Anforderungen dar, gegen die bestehende Online-Dienste geprüft werden können.

 

Die Konformitätsstufen des WCAG reichen von A bis AAA. Die Konformitätsstufe A ist als Mindestanforderung zu verstehen, Stufe AAA definiert die höchsten Anforderungen, die entsprechenden Aufwand bei der Umsetzung erfordern bzw. für bestimmte Arten von Inhalten gar nicht umsetzbar sind. Das BFSG erfordert die Einhaltung mindestens der Stufe AA der WCAG-Richtlinien.

2. Mit barrierefreien Websites neue Zielgruppen erschließen

Auf den ersten Blick bedeutet die Verbesserung von Barrierefreiheit, das Online-Angebot für eine definierte Zielgruppe besser zugänglich zu machen: Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder älteren Menschen.

 

In einer Zeit, in der die Margen im Handel kleiner werden und der Wettbewerbsdruck hoch ist, kann sich kein Unternehmen leisten, Zielgruppen auszuschließen. Insbesondere, da Menschen mit Beeinträchtigungen häufiger online shoppen (61 %) als Menschen ohne Beeinträchtigung (51 %), wie der oben genannte Testbericht aufführt.

 

Eine verbesserte Barrierefreiheit bedeutet demnach, dass mehr Menschen meine Produkte und Leistungen nutzen und konsumieren können.

3. Marken- und Imagepflege

Das Thema Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Forderung, der ich als Anbieter eines Online-Shops nachkommen muss. Vielmehr gewinnt das Thema Inklusion in der Gesellschaft eine immer größere Bedeutung. Zudem sind nicht nur Menschen mit Beeinträchtigungen von Barrieren betroffen, sondern die Reduzierung von Barrieren hilft vielen weiteren Anwendern in einer alternden Gesellschaft. Daneben gibt es Einschränkungen, die jeden Menschen temporär betreffen können, beispielsweise wenn ich wegen einer gebrochenen Hand plötzlich für einige Wochen nicht gut mit der Maus navigieren oder die Tastatur bedienen kann.

 

Warum also nicht das Thema Barrierefreiheit aktiv angehen und das offen kommunizieren? Und warum die Barrierefreiheit nicht auch in Bereichen sicherstellen, die vielleicht vom BFSG nicht betroffen sind?  Als Unternehmen kann ich damit zeigen, dass ich meiner sozialen Verantwortung gerecht werde und das Image als Arbeitgeber oder meiner Produkte verbessern.

4. SEO - Verbesserte Sichtbarkeit in Suchmaschinen

Viele der Anforderungen, die die WCAG-Richtlinie für Barrierefreiheit fordert, sind sehr technischer Natur: saubere Struktur des Quellcodes sowie korrekte Auszeichnungen in der HTML-Beschreibung der Inhalte einer Website dienen in der Barrierefreiheit dazu, dass beispielsweise Screen-Reader-Software fehlerfrei funktioniert und Inhalte in der richtigen Reihenfolge dem Websitebesucher vorgelesen werden können.

 

Gleichzeitig werden diese technischen Anforderungen von den Suchmaschinen positiv bewertet. Googles Analyse-Tool Lighthouse bewertet Websites in den Kategorien Performance, Accessibility, Best Practices, SEO und PWA. Der daraus resultierende, so genannte Lighthouse-Score gibt an, wie gut z. B. die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt sind.

 

Kurz gesagt: Wenn ein Online-Angebot für einen Menschen einfach zugänglich ist, dann ist es das auch für eine Suchmaschine. Verbesserte Sichtbarkeit eines Online-Shop für eine Suchmaschine bedeutet, dass dieser besser gefunden wird im Vergleich zum Wettbewerb. Mehr Sichtbarkeit = mehr Besucher = mehr Umsatz ergibt die einfache Rechnung!

5. Verbesserte Usability für alle Nutzer

Die bisherige Betrachtung geht davon aus, dass eine definierte Zielgruppe, die bisher ausgeschlossen war, den Zugang zu Online-Diensten erhält. Aber genauer hingesehen: Barrierefreiheit betrifft vielmehr jeden Nutzer. Bessere Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen bedeutet automatisch auch bessere Zugänglichkeit für alle anderen!

Ein einfacherer Zugang und eine kundenfreundlichere Nutzbarkeit ergeben schlussendlich ein besseres Nutzererlebnis für jeden Besucher eines Online-Shops. Und die positive Customer Experience, das Nutzererlebnis, wiederum führt erwiesenermaßen zu einer größeren Abschlusswahrscheinlichkeit, einer besseren Konversionsrate und somit zu höheren Umsätzen z. B. in einem Online-Shop. Laut Forrester erzielen Unternehmen mit der besten Customer Experience einen 5,7 höheren Umsatz als die Schlusslichter unter den Wettbewerbern.

Umsatzsteigerung

Positive Auswirkungen von barrierefreien Websites auf Customer Experience und Umsatz

Viele Gründe sprechen für den Abbau von Barrieren in Online-Angeboten, Webshops, Serviceportalen usw. Da sich jede Verbesserung der Zugänglichkeit positiv auswirkt, gibt es keinen Grund, nur das Pflichtprogramm umzusetzen, wie es durch das BFSG gefordert wird. Vielmehr gehen Barrierefreiheit, Usability und Customer Experience Hand in Hand und sind die Kür in der Umsetzung!
Unternehmen mit der besten Customer Experience erreichen einen um 5,7 mal höheren Umsatz als die Schlusslichter.
Forrester Report | Customer Experience drives Revenue Growth

Zukunft

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Um die ersten Schritte auf dem Weg der Barrierefreiheit zu gehen und diese rechtzeitig zum 28. Juni 2025 sicherzustellen, empfiehlt sich ein mehrstufiges Verfahren.

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