Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 10. Mai 2023 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021/2022 der KPS AG in Höhe von EUR 22.914.116,14 in Höhe von EUR 3.741.210,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 19.172.906,14 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 15. Mai 2023 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main über die Depotbanken unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der BundesrepublikDeutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 18. Mai 2022 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2020/2021 in Höhe von EUR 20.224.400,02 einen Teilbetrag von EUR 7.108.299,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,19 je Aktie zu verwenden. Der Restbetrag von EUR 13.116.101,02 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 23. Mai 2022 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main über die Depotbanken unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen
Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 21. Mai 2021 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2019/2020 in Höhe von EUR 16.172.002,80 einen Teilbetrag von EUR 6.360.057,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,17 je Aktie zu verwenden. Der Restbetrag von EUR 9.811.945,80 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 27. Mai 2021 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main über die Depotbanken unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 25. September 2020 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018/2019 in Höhe von EUR 30.804.004,88 einen Teilbetrag von EUR 6.360.057,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,17 je Aktie zu verwenden. Der Restbetrag von EUR 24.443.947,88 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 30. September 2020 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main über die Depotbanken unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 29. März 2019 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017/2018 in Höhe von EUR 30.327.767,46 einen Teilbetrag von EUR 13.094.235,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,35 je Aktie zu verwenden. Der Restbetrag von EUR 17.233.532,46 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 03. April 2019 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart. Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben.
Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.
Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 23. März 2018 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2016/2017 in Höhe von EUR 30.388.902,54 einen Teilbetrag von EUR 13.094.235,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,35 je Aktie zu verwenden. Der Restbetrag von EUR 17.294.667,54 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 28. März 2018 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart.
Die Ausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG). Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.
Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 7. April 2017 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2015/16 in Höhe von EUR 27.925.605,64 einen Teilbetrag von EUR 12.301.982,55 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,33 je Aktie zu verwenden. Der Restbetrag von EUR 15.623.623,09 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 12. April 2017 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Zahlstelle ist die Dero Bank AG, München.
Die Ausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Mit der Dividende ist kein Steuerguthaben verbunden.
Die ordentliche Hauptversammlung der KPS AG hat am 15. April 2016 beschlossen, vom Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2014/15 in Höhe von € 19.520.551,45 einen Teilbetrag von € 10.166.927,70 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,30 je Aktie zu verwenden. Der Restbetrag von € 9.353.623,75 wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 18. April 2016 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Zahlstelle ist die Dero Bank AG, München (vormals: VEM Aktienbank AG, München). Die Ausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Mit der Dividende ist kein Steuerguthaben verbunden. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung mindert die Ausschüttung die Anschaffungskosten der Aktien.
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